[1393]ψευδ-έγ-γραφος, fälschlich als Staatsschuldner angegeben u. in die Liste eingeschrieben, doch auch von falschen, untergeschobenen Staatsbeschlüssen gebraucht, VLL.
Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 2, S. 1393.