[610] 41. upasthite, 'tas; tad-vacanât
indem es vollzogen wird, durch dieses; weil dies gesagt wird.

Nur indem das Essen »vollzogen wird«, lässt sich »durch dieses«, d.h. eben durch die »zuerst genommene« Speise als das Material das Lebens-Feueropfer vollbringen; warum? »weil dies gesagt wird«. Denn in diesem Sinne sagt die Schrift: das »das was als Speise zuerst genommen wird, das ist der Opferstoff« (Chând. 5, 19, 1.) Hier wird das Heranbringen der Speise als die Voraussetzung behandelt, unter welcher die Vollziehung der Darbringungen für das Leben mittels Stoffen, die [eigentlich] einem andern Zwecke dienen, angeordnet wird. Da diese Darbringungen das Merkmal haben, dass sie nicht zu dem bestimmten Zwecke [des Lebens-Feueropfers, sondern zufällig, bei Gelegenheit der Ernährung] herbeigeschafft werden, so können sie unmöglich bei Unterlassung des Essens sich ein anderes Material substituieren lassen. Auch ist dabei ein Gültigsein der Beschaffenheiten des gewöhnlichen Feueropfers nicht anzunehmen. Bei der Festperiode der Krugtrinker allerdings, wo es heisst: »sie bringen einen Monat lang das Feueropfer[610] dar« (Kâty. çr. 24, 4, 24), findet sich das Wort »Feueropfer« in dem Sinne, dass es sich auf eine Vorschrift bezieht; hier mag die Vorschrift einen jenem ähnlichen Hergang anbefehlen, und insofern eine Zulassung der Beschaffenheiten des Feueropfers am Platze sein. In unserer Stelle hingegen dient das Wort »Feueropfer« nur zur Sacherklärung, kann somit nicht dazu dienen, einen jenem ähnlichen Hergang anzubefehlen. Wollte man ferner annehmen, dass die Beschaffenheiten des Feueropfers hier zuträfen, so müssten auch die Überzündung [die Übertragung des Feuers aus dem Gârhapatya-Feuer zu den beiden übrigen] und anderes hier zutreffen; | das aber ist nicht möglich; denn die Überzündung des Feuers z.B. geschieht zum Zwecke der Opferung, hier aber ist eine Opferung im Feuer nicht möglich, weil durch dieselbe die Bestimmung, gegessen zu werden, unerfüllbar gemacht werden würde; daher die Opferung hier nur in der Verbindung mit den zum Zwecke des Essens herangebrachten Stoffen besteht. Und wenn die Schriftstelle der Jâbâla's sagt: »er soll vor den Gästen essen«, so will sie damit nur darauf hinweisen, dass hier das Opfer in dem Munde als seinem Behälter zu vollbringen ist. Und aus eben diesem Grunde weist die Schrift auch an unserer Stelle auf die symbolischen Bestandteile des Feueropfers hin, indem sie sagt: »seine Brust ist das Opferbette, seine Haare sind die Opferstreu, sein Herz ist das Gârhapatya-Feuer, sein Verstand ist das Anvâhâryapacana-Feuer, sein Mund ist das Âhavanîya-Feuer« (Chând. 5, 18, 2.) Was dabei die Erwähnung des Opferbettes betrifft, so ist dieselbe anzusehen als bloss auf die geebnete Bodenfläche Bezug nehmend, da bei dem eigentlichen Feueropfer ein Opferbette nicht vorkommt, und da es seine Bestandteile sind, die hier symbolisch gedeutet werden. Ferner ist es auch unmöglich, die Zeit des Feueropfers einzuhalten, da ein Befassen mit dem Essen nur zu bestimmten Zeiten stattfindet. In dieser Weise stehen auch manche andere Qualitäten, z.B. die Art der Verehrung u.s.w., mehrfach [mit dem wirklichen Feueropfer] in Widerspruch. | Es ist somit also nur unter der Voraussetzung des Essens möglich, die in Rede stehenden fünf Opferungen nach ihrer Verbindung mit Opferspruch, Opferstoff und Gottheit ins Werk zu setzen. Was aber das Schriftwort betrifft, welches auf die »Aufmerksamkeit« [als das beim Lebens-Feueropfer Wirksame] hinwies, so hat dieses vielmehr nur den Zweck, unter Voraussetzung des wirklichen Essens die Priorität des Opferspenders anzuordnen. Denn man darf ein Schriftwort nicht zu sehr pressen (na hi asti vacanasya atibhâraḥ), und keineswegs lässt sich aus diesem Worte die unbedingte Gültigkeit des Lebens-Feueropfers [selbst für den Fall, dass das Essen nicht vollzogen würde] erweisen. Somit ergiebt sich, dass bei Unterlassung des Essens auch eine Unterlassung des Lebens-Feueropfers eintritt.

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 610-611.
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