Auch ist ein Merkmal ihrer Selbständigkeit »ersichtlich«, wie das schon oben dargelegt wurde in den Worten: »wegen der Mehrheit der Merkmale« (Sūtram 3, 3, 44.) – ›Aber wurde nicht mit der Bemerkung, dass auch ein Merkmal, wo sich zu demselben nicht noch andere Gründe gesellen, nicht notwendig als beweisend angesehen werden müsse für irgend eine Sache, dieses abgewiesen und auf Grund des Themas die Zugehörigkeit zu den Werken festgestellt?‹ – Hierauf dient als Antwort: