10. Zeit der Beileidsbezeugung

[197] Dsï Gung fragte den Meister Kung: »Unter der Yindynastie bezeugte man das Beileid nach der Bestattung am Grabe; unter der Dschoudynastie wurde es üblich, daß man weinend heimkehrte und im Hause das Beileid bezeugte. Was ist davon zu halten?«

Meister Kung sprach: »Die Beileidsbezeugung, wenn man weinend heimgekehrt ist, ist der Gipfel der Trauersitten. Wenn man heimkommt und der geliebte Tote ist fort, dann erst fühlt man ganz, daß man ihn verloren hat. Darum ist die Bezeugung des Beileids der Abschluß der Handlungen, die der Tod veranlaßt hat. Unter der Yindynastie war man darin nicht so feinfühlig, deshalb folge ich den Sitten der Dschouzeit.

Unter der Yindynastie versetzte man am Tag nach dem Opfer am Jahrestag des Todes die Ahnentafel. Unter der Dschoudynastie ist es üblich geworden, daß man die Ahnentafel am Tag nach der Beerdigung der Totenklage zu denen der anderen versetzt. Diese Versetzung ist der Anfang der Opfer für den Geist des Abgeschiedenen. Die Sitte der Dschouzeit hat es zu eilig damit, deshalb folge ich darin den Sitten der Yinzeit.«

Quelle:
KKungfutse: Gia Yü, Schulgespräche. Düsseldorf/Köln 1961, S. 197-198.
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