§ 6. Umriß des Systems.

[28] Nach der von Hobbes selbst gegebenen Einteilung: Corpus, Homo, Civis, gliedern wir sein System in Naturlehre, Anthropologie und Staatslehre.


1. Naturlehre (De Corpore).

Alle Philosophie ist, sahen wir, Körper- und damit Bewegungslehre. Die Geometrie (deren Ausbau er jedoch nicht weiter verfolgt hat) erörtert die mathematischen Gesetze der Bewegung, die Mechanik die Wirkungen der Bewegungen des einen Körpers auf den anderen, die Physik die in den Körperteilchen vorgehenden Bewegungen, die Lehre vom Menschen und vom Staate endlich die Bewegungen in den Gemütern der Menschen.[28]

Unabhängig von Descartes hatte Hobbes schon 1630 die Entdeckung gemacht, daß Licht und Töne aus Bewegungen entstehen, die sich von den wahrgenommenen Objekten zu dem wahrnehmenden Subjekte fortpflanzen, daß das Licht mithin eine durch eine Bewegung im Gehirn verursachte »Phantasie im Geiste« sei. Im Jahre 1641 kritisierte er dann Descartes' Dioptrik. Da das Sehen nichts als Bewegung ist, so kann auch das Sehende nur körperlich sein: ein Satz, den er später auch gegen dessen »Meditationen« verteidigte. Diese Grundsätze führt er jetzt in seinem systematischen. Werke durch, und zwar obwohl er, radikaler als jener, allen Gebrauch der Vernunft über die Erfahrung hinaus für absurd erklärt, nach deduktiver Methode. Wissenschaft besteht darin, aus angenommenen Ursachen auf deren notwendige Wirkungen und aus den anerkannten Wirkungen auf mögliche Ursachen zu schließen, denn Ursache und Wirkung sind nur Glieder eines Gesamtprozesses; Ursache und Möglichkeit, Wirkung und Wirklichkeit sind eine und dieselbe Sache, nur in verschiedener Beleuchtung gesehen. Alles, was geschieht, geschieht aus notwendigen Ursachen.

Aus diesem Grunde führt auch Hobbes alle Naturerkenntnis auf Gestalt und Bewegung zurück. Die sekundären Qualitäten (Akzidentien) sind nur die Arten, wie wir den Körper auffassen, gehören aber nicht zum Begriff des letzteren. Ursache der Bewegung kann nur ein anderer bewegter Körper sein; auch Widerstand ist Bewegung. Bewegungen können als Größen zu Bewegungen addiert wie voneinander subtrahiert werden, unterliegen also den mathematischen Gesetzen. Ihre Maßeinheit ist die im denkbar kleinsten Raume und der denkbar kleinsten Zeit sich vollziehende Bewegung, genauer »Bewegungstendenz« (conatus), deren Geschwindigkeit ihr »Andrang« (impetus) heißt und, mit der Größe verbunden, zur »Kraft« wird. Die Wahrnehmung ist die Bewegung der inneren Teile des wahrnehmenden Körpers, d.h. der Sinnesorgane, die durch die Bewegung der äußeren Gegenstände hervorgerufen wird. Ohne die Mannigfaltigkeit der letzteren wäre keine Unterscheidung und Vergleichung, also auch keine Empfindung möglich. Die Farben-, Ton-usw. Empfindungen dagegen, somit auch die sogenannten sinnlichen Eigenschaften der äußeren Dinge, sind nur Modifikationen des empfindenden Subjekts. Als ihr Zentrum vermutet er noch eine Verbindung der Nervenwurzeln mit dem Herzen.

Dann werden die Gegenstände der einzelnen Sinne[29] durchgenommen: des Sehens (das Universum und die Gestirne, Licht, Wärme, Farben), des Hörens (der Schall) usw., zuletzt die Schwere. Das Unendliche des Alls ist unfaßlich, der Beweis eines Weltanfangs unmöglich, auch die erste Ursache nicht unbewegt denkbar. Die Begriffe Universum und Gott fallen ihm offenbar zusammen. Wahrscheinlicher als der leere Raum dünkt ihm die Annahme eines Ätherfluidums. Seine vielfach heute noch interessanten physikalischen Einzeltheorien über das Feuer als Kombination von Luft- und Wärmewirkungen, die Farbe als getrübtes Licht, Kälteerscheinungen, Winde, Tonhöhe, Schwere u.a. gehören nicht hierher; sie sind im allgemeinen noch wenig von den Historikern der Naturwissenschaft beachtet worden. Vgl. über Hobbes' Naturphilosophie mehrere Abhandlungen von Frischeisen-Köhler im Archiv f. Gesch. der Philos. 1902 f.


2. Die Lehre vom Menschen (De Homine).

Auch der Mensch ist für Hobbes nur ein Beispiel für die Wahrheit seines Grundgesetzes von den notwendigen Ursachen und Wirkungen. Er lehrt die ausnahmslose Notwendigkeit menschlicher Handlungen, also die Unfreiheit des Willens wie Spinoza, mit dem er daher schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts oft genug als »Atheist« zusammengestellt und verflucht worden ist. Er verfocht sie besonders in einer lebhaften und umfangreichen Polemik mit einem Bischof der englischen Hochkirche (vgl. Tönnies 2. Aufl. S. 129-142). Seine Hauptsätze lauten: Niemand hat seinen zukünftigen Willen in seiner Gewalt. Nur das letzte Begehren, dem unmittelbar die Handlung folgt, liegt der Beurteilung der anderen offen, nicht alle seine früheren Vorbedingungen. Nichts, auch nicht das, was man gewöhnlich als »Zufall« bezeichnet, geschieht ohne Ursache, deren letzte – das Wirken Gottes ist. Dagegen will er nicht leugnen, daß man, was man einmal »wolle«, auch tun könne, und ebensowenig, daß wir uns, zumal in der Erinnerung und Phantasie, frei d. i. ungehemmt fühlen.

In der praktischen Psychologie, der Lehre von den Affekten, zeigt Hobbes sich als Meister in Urteil, Menschenkenntnis und Darstellung. Den anziehenden Affekten: Lust, Liebe, Begehren, stehen die abstoßenden: Schmerz, Abneigung und Furcht, gegenüber. Aus diesen allgemeinen gehen die besonderen hervor, an deren Spitze [30] Macht und Ehre stehen. Jeder empfindet mit Lust, was er vor anderen voraus hat, mit Ärger, was ihm fehlt: ein Egoismus, der nur hinter Heuchelei verborgen wird. Die Lehren der Mathematik von Linien und Figuren werden nicht bestritten, wohl aber, mit Feder und Schwert, die Lehre von Recht und Unrecht, weil es sich hierbei um Eigentumsrechte handelt. »Wenn der Satz, daß 3 Winkel eines Dreiecks = 2 R, dem Interesse der Besitzenden zuwider wäre, so wäre diese Lehre durch Verbrennung aller Geometriebücher unterdrückt worden, soweit die Beteiligten es durchzusetzen vermocht hätten.« Der beständige Wettbewerb, das berechtigte Mißtrauen gegen die anderen und die liebe Eitelkeit sind es, die fortwährend Streit und Gewalthandlungen hervorrufen. In diesem Sinne sind die »Passionen« zugleich Aktionen. Die wesentlichen Begierden und Abwägungen, wie z.B. der Trieb nach Erhaltung und Fortpflanzung, sind uns angeboren.

Noch viele interessante Ideen äußert Hobbes in seinem Traktat De Homine: so über die Entstehung der Erde, des Lebens, der Sprache, die er im Geiste rationalistischer Aufklärung zu sehr als künstlich und willkürlich gemacht ansieht, über das Sehen und die Vervollkommnungsfähigkeit der Mikroskope und Fernrohre; doch würde es zu weit führen, dieselben im einzelnen zu verfolgen. Er nimmt eine fortschreitende Entwicklung der Menschheit in Wissenschaft und Praxis als möglich und wirklich an. Die falschen Meinungen haben ihre alleinige Wurzel im Aberglauben oder der Religion (die »wahre« natürlich ausgenommen!), d. i. in der Furcht vor übernatürlichen Gewalten, die aus der Unkenntnis der natürlichen Ursachen entsteht. Zur Erhöhung der Kultur hat von den Wissenschaften zumeist die Geometrie und die auf ihr beruhende Physik beigetragen; für die Zukunft erhofft Hobbes das gleiche besonders von derjenigen Wissenschaft, von der er selbst eine neue Begründung geben will: dem Naturrecht, auf dem Ethik und Politik sich aufbauen. Während er sich auf naturwissenschaftlichem Gebiete auf die Forschungen seiner Vorgänger Kepler, Gassendi und Mersenne beruft, nimmt er für seine eigene Person in Anspruch die Begründung der »philosophica civilis« oder der


3. Lehre vom Staate (De cive – Leviathan).

Hobbes geht von der hergebrachten Definition des natürlichen Rechtes aus, wonach jedem das Seine zukommt.[31] Was heißt aber »das Seine«? Das konnte ursprünglich nur durch Übereinkunft festgestellt werden. Andernfalls trat der Zustand des Krieges »aller gegen alle« ein; denn von Natur ist, wie er in der Lehre von den Affekten erklärt, homo homini lupus. Der Staat ist nicht, wie Aristoteles und Grotius meinen, durch den Geselligkeitstrieb, sondern durch den Selbsterhaltungstrieb des einzelnen entstanden. Aber in der menschlichen Natur wirkt noch etwas anderes als die bloßen Leidenschaften, nämlich die Vernunft. Der Selbsterhaltungstrieb selber treibt zur vernünftigen Selbstbeschränkung, nach der alten Regel: Was du nicht willst, daß man dir tu', usw. So entspringt aus dem bloßen Willen zur Macht oder der Idee des subjektiven Rechtes die Idee des objektiven Rechtes, der Friede, der auf dem Halten der Verträge, am letzten Ende auf dem vernünftigen Gesamtwillen beruht. Auf diese Weise entsteht nach der Konstruktion unseres Sozialphilosophen ein Volk und ein Staat als ein, wenn auch künstlicher, Organismus.

Der Konsequenz auf dem intellektuellen entspricht die Gerechtigkeit auf dem moralischen Gebiete, wie das »Unrecht« dem »Widerspruch« analog ist. Damit nun Gerechtigkeit geübt und die Verträge gehalten werden, muß der Staat in seinem sichtbaren Oberhaupte, dem Staatssouverän, unbeschränkte Machtvollkommenheit erhalten, denn er stellt die vereinigte Macht aller dar. Er oder vielmehr das Gesetz, und er nur als dessen Vollzieher, ist das öffentliche Gewissen, vor dem alle Privatmeinungen und Privatgewissen verstummen müssen. Der Staat als absolute Autorität hat allein zu entscheiden, was als gut und böse gelten soll; ein objektives Gutes gibt es nicht. Er kennt keine andere Richtschnur als das: salus publica summa lex esto. Ihr muß sich der Mächtigste wie der Geringste unterordnen: alle Klassenjustiz wird energisch verdammt. Gesellschaft, Freiheit, Eigentum können nur so lange existieren, als der Staat sie duldet. Nur sich selbst oder seinen Nächsten zu töten (etwa auf seinen Vater oder Bruder zu schießen), kann auch der Souverän nicht befehlen.

Aber dieser allmächtige Staat ist auf Vernunft, d. i. auf Gerechtigkeit, Bescheidenheit, Billigkeit, Treue, Menschlichkeit gegründet, und er hat den Vorzug, wenigstens der – einzige Herr zu sein. Allen anderen Autoritäten gegenüber bleibt der Staatsbürger frei, so namentlich gegenüber der Kirche. Das Reich Gottes[32] ist nicht von dieser Welt, und der Klerus, der sich eigenmächtig zum Herrn in ihr aufgeschwungen hat, kann keinen Gehorsam fordern. Gedanken können nicht bestraft oder verboten werden, ihre Äußerung durch Wort oder Tat nur vom Staate, und zwar bloß, wenn es dessen Interesse erheischt. Im letzteren Falle kann unter Umständen selbst Aberglaube als »Religion« vom Staate festgesetzt werden; die Wunder vergleicht unser Philosoph einmal mit Pillen, die man ganz hinunterschlucken, aber nicht kauen muß, da man sie sonst wieder ausspeit. Von dem aufgeklärten Souverän indessen, welcher Vernunft und natürliches Recht als seine einzige Richtschnur ansieht, erwartet und verlangt Hobbes Befreiung von der kirchlichen Unterdrückungssucht zugunsten der Denk-, Lehr- und schriftstellerischen Freiheit, sowie auch der Freiheit des – Andersglaubens. »Denn nichts ist mehr geeignet, Haß zu erzeugen, als die Tyrannei über des Menschen Vernunft und Verstand.« Und »Unterdrückung von Lehren hat nur die Wirkung, zu einigen und zu erbittern, d.h. sowohl die Bosheit als die Macht derer, die sie bereits geglaubt haben, zu vermehren«. Übrigens soll sich der Staat vor allzu starker Gesetzmacherei hüten; zu viele Gesetze bewirken Erstarrung oder Verwilderung und gleichen ausgelegten Schlingen. Die natürliche Freiheit der Bürger soll nur so weit eingeschränkt werden, als zum Wohle des Ganzen notwendig ist. Auf die Verfassungsform legt Hobbes keinen besonderen Wert. Grundsätzlich kann sein absoluter Staat Monarchie, Aristokratie oder Demokratie sein. Tatsächlich allerdings wird nach seiner Meinung die Demokratie leicht zu einer Aristokratie von Rednern, und bewahrt die Monarchie leichter vor heftigen Parteikämpfen.

Hobbes' Staat ist, bei aller Berufung auf die menschliche Natur, doch eine philosophische Konstruktion, ein Idealstaat. Die Einsicht in die Notwendigkeit eines solchen vernünftigen Staatswesens erhofft er von dem natürlichen Verlangen des Menschen nach ruhigem und bequemem Lebensgenuß, von dem negativen Interesse der Todesfurcht, vor allem aber von dem berechtigten Streben nach Schutz gegen Gewalt und von der Gleichheit friedlichen Verkehrs. Das Moderne seiner Tendenz besteht in der Opposition gegen das Überlieferte, historisch Gewordene. Auch von dem umfassendsten dieser organischen Gebilde, der kapitalistischen Gesellschaft, wie man heute sagen würde, soll der Staat unabhängig sein. Die Idee[33] eines Staatssozialismus, eines sozialen Königtums sind Ausgestaltungen Hobbesscher Gedanken. Sein Staat kennt keine bevorrechteten Klassen. Die Kaufleute nennt er einmal »von Natur geschworene Feinde« des Staates und seiner Steuern; ihr ganzer Stolz bestehe darin, »grenzenlos reich zu werden durch die Weisheit des Kaufens und Verkaufens«. Von dem Lob, daß sie den ärmeren Klassen Arbeit geben, will er nicht viel wissen. Sie veranlassen nämlich nur arme Leute, »ihre Arbeit ihnen zu verkaufen zu ihren eigenen, der Kaufleute, Preisen«, sodaß jene einen besseren Lebensunterhalt durch Arbeit in Bridewell (einem damals neu eingerichteten Zuchthaus) erlangen würden! Auch aus seinem Satze: Paulatim eruditur vulgus (= mit der Zeit wird auch das niedere Volk gebildet) spricht das Vertrauen zu der Kraft und Bildungsfähigkeit der von scheinbar radikaleren Freidenkern, wie Voltaire und Diderot, verachteten niederen Klassen.

Hobbes, der seinerseits die Grundsätze der modernen Naturwissenschaften (Galileis) zuerst auf das Gesamtgebiet des empirischen Wissens übertragen hat, ist auch selbst von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Folgezeit geworden. Locke hat seine Erkenntnislehre und Psychologie benutzt, Berkeley seine Metaphysik umgebildet, während seine Politik und Moral, wie wir bezüglich der letzteren sogleich sehen werden, unter seinen Landsleuten alsbald eine Gegenströmung hervorrief. In Frankreich gingen namentlich die Enzyklopädisten (Holbach und besonders Diderot), aber auch Rousseau und später Destutt de Tracy auf ihn zurück. In den Niederlanden hat er Spinoza, in Deutschland Leibniz und Pufendorf nachhaltig angeregt. Und seine radikale Methode in soziologischer Hinsicht trägt Keime in ihrem Schoß, deren Früchte erst heute langsam zu reifen beginnen.

Quelle:
Karl Vorländer: Geschichte der Philosophie. Band 2, Leipzig 51919, S. 28-34.
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