[319] Aushelfer und Aushelferinnen. Aushelfer sind bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung außerhalb des Beamtenverhältnisses beschäftigte Bedienstete, denen nach Ablegung der Weichenstellerprüfung im Bahnhofs-, Abfertigungs- oder Telegraphendienst Arbeiten einfacher Art übertragen werden. Auch können Bewerber, die für den mittleren nichttechnischen Eisenbahndienst vorgemerkt sind, bis zu ihrer Einberufung als Zivilsupernumerare als Aushelfer beschäftigt werden.
Aushelferinnen werden außerhalb des Beamtenverhältnisses im Abfertigungs-, Telegraphen- und Bureaudienst in gleicher Weise wie die Aushelfer beschäftigt. Nach bestandener Prüfung werden sie zunächst als Anwärterinnen diätarisch und demnächst als Eisenbahngehilfinnen etatsmäßig angestellt.