[271] Inspektoren, amtliche Bezeichnung für Beamte, denen in einem bestimmten Bereich die Aufsicht und Überwachung des äußeren Dienstes obliegt. Je nach dem Dienstzweig, in dem sie tätig sind, unterscheidet man Bau-, Betriebs-, Verkehrs-, Transport-, Güter-, Maschinen-, Telegrapheninspektoren u.s.w. Neuerdings erfährt die Anwendung der Bezeichnung als Inspektor wesentliche Einschränkung, indem bei mehreren Verwaltungen technische Beamte nicht mehr zu Inspektoren ernannt werden; so werden beispielsweise bei den preußischen Staatseisenbahnen die Regierungsbaumeister unmittelbar zum Rat (Regierungs- und Baurat oder Baurat) befördert. Bei anderen Verwaltungen findet indessen der Ausdruck I. Verwendung als Amtsbezeichnung für Beamte einer bestimmten Dienst- (Rang-) Klasse ohne ausschlaggebende Rücksichtnahme auf die Art der dienstlichen Verwendung, meist in Zusammensetzungen wie Eisenbahnbauinspektor, Oberbauinspektor. S. auch technische Beamte, Verwaltung.
Hoff.