Ladegewicht

[45] Ladegewicht (poids de charge; tonnage d'un wagon; peso di carico), das an den Langseiten der Güterwagen angeschriebene Gewicht, über das der Wagen überhaupt nicht oder nur innerhalb bestimmter Grenzen beladen werden darf. In Deutschland und Österreich-Ungarn tragen die Wagen teils nur die Bezeichnung L. oder Tragfähigkeit, teils beide Bezeichnungen. Im ersteren Falle dürfen die Parteien die Wagen bis zu 5% über das angeschriebene L. (Tragfähigkeit) beladen. In letzterem Falle (bei 2 Anschriften) hat das angeschriebene L. gleichfalls die vorstehende Bedeutung, die angeschriebene Tragfähigkeit dagegen bezeichnet das L. mit Einrechnung der zulässigen Mehrbelastung von 5% (Höchstes L., Höchstbelastung). Dieselbe Ausdrucksweise findet sich im IÜ., Ausführungsbestimmungen, § 3.

Bei den Schweizer Bahnen bezeichnet das L. ebenfalls die normale Belastung (charge normale) und Tragfähigkeit (limite de charge) die höchste Belastung.

In Belgien ist bei der parteiseitigen Beladung von Wagen eine Überschreitung des L. um 5% zulässig.

In Italien darf die Tragkraft des Wagens bei Verladung um 10% überschritten werden.

In Rußland bezeichnet man als normale Tragkraft eines Wagens (L.) jenes Gewicht, dessen Mehrbelastung bei einer Tragkraft von 610, 660 und 710 Pud bis zu 10 Pud und bei einer Tragkraft von 750, 800 und mehr Pud bis 15 Pud zulässig ist.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 45.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: