[147] Station (station; station; stazione), von dem Lateinischen »statio«, eigentlich das Anhalten oder Stehenbleiben aus vorhergehender Bewegung, im Eisenbahnwesen außer dieser Bedeutung (z.B. »der Zug macht S. in ...«) in 2 übertragenen Bedeutungen:
1. Zur Bezeichnung von Teilpunkten einer abgesteckten Bahnlinie oder einer fertigen Eisenbahn, die, durch Längenmessung in regelmäßigen Abständen (z.B. alle 50 m oder alle 100 m) bestimmt, dazu dienen, um beim Bau, der Unterhaltung und dem Betrieb die Lage bemerkenswerter Punkte (z.B. Brücken, Planübergänge, Tunnel, Bahnhöfe, Eisenbahnunfälle) genau bezeichnen, auch die Neigungs- und Krümmungsverhältnisse angeben zu können. Die Einteilung der Strecke in solche S. nennt man Stationierung.
2. Zur Bezeichnung von Betriebsstellen der im Betrieb befindlichen Eisenbahnen, diese erfolgt in den verschiedenen Ländern nicht übereinstimmend:
Die deutsche BO. bestimmt in § 6, Abs. 2: »S. sind die Betriebsstellen, auf denen Züge des öffentlichen Verkehrs regelmäßig anhalten. S. mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr werden betriebstechnisch als Bahnhöfe, S. ohne solche Weichen als Haltepunkte bezeichnet.« Nach der Begriffsbestimmung des Deutschen Reiches, die sich mehr an die Grundbedeutung des Wortes anlehnt, gehören also zu den S. auch die Haltepunkte, nach der österreichischen nicht. Nach dem schweizerischen »Allgemeinen Reglement über den Fahrdienst«, Art. 42, gehören zu den S. zwar ebenso wie in Österreich nicht die Haltepunkte, aber auch die mit dem Namen »Blockstationen« benannten Teilpunkte für die Zugfolge auf freier Strecke, die in Deutschland als Blockstellen, in Österreich als Blockposten bezeichnet werden.
Cauer.