[750]Überflügeln, verb. regul. act. überflügelt, zu überflügeln, in der Kriegskunst, die Flügel seines Heeres über die Flügel des Gegentheiles hinaus dehnen. Den Feind überflügeln. Daher die Überflügelung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 750.