Überflügeln

[750] Überflügeln, verb. regul. act. überflügelt, zu überflügeln, in der Kriegskunst, die Flügel seines Heeres über die Flügel des Gegentheiles hinaus dehnen. Den Feind überflügeln. Daher die Überflügelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 750.
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