[31] Ab-erkénnen, verb. irreg. act. (S. Erkennen.) Einem etwas aberkennen, es ihm durch ein Erkenntniß, oder förmliches Urtheil absprechen.
Es mag der Leute Wahn
Mir immerhin die Klugheit aberkennen,
Haged.
In der Schweiz bedeutet abkennen, durch ein Urtheil abschaffen, aufheben.