Absolviren

[109] Absolviren, verb. reg. act. von dem Lat. absolvere. 1) Von der Schuld und Strafe eines Schuld gegebenen Verbrechens frey sprechen, los sprechen; im gerichtlichen Verstande. 2) Die Vergebung der Sünde im Beichtstuhle ankündigen; im kirchlichen Verstande. 3) Zu Ende, zu Stande bringen; in den niedrigen Sprecharten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 109.
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