[371] Ansingen, verb. irreg. act. S. Singen, mit Gesange bewillkommen, einem zu Ehren in dessen Gegenwart singen. Einen ansingen. Im Hochdeutschen wird dieses Wort jetzt nur noch im Scherze oder wohl gar in verächtlicher Bedeutung gebraucht; ob es gleich bey dem Opitz noch in einem edlen und würdigen Verstande vorkommt:
Singt, wer mag und kann,
Unsern König an,
Ps. 47, 3.