[465] Die Audiênz, plur. die -en, die Handlung, da eine höhere, besonders fürstliche Person, das Anbringen einer geringern anhöret; das Gehör. Einen zur Audienz lassen. Einem Audienz geben. Audienz bey einem haben. Bey dem Kammergerichte zu Wetzlar wird die öffentliche Anhörung der Parteyen gleichfalls eine[465] Audienz genannt. Die gerichtliche Audienz, der der Kammerrichter selbst beywohnet. Die außerordentliche Audienz, wobey nur ein Präsident, nebst einem oder zweyen Beysitzern gegenwärtig ist. Daher der Audienz-Tag, der Tag, an welchem ein Höherer Audienz gibt, ingleichen am Kammergerichte zu Wetzlar, der Gerichtstag; das Audienz-Zimmer, oder Audienz-Gemach, in welchem ein Höherer Audienz ertheilet, u.s.f. Auch dieses Wort ist aus dem Lateinischen, in welchem Audientia schon bey dem Sulpitius Severus, in den Gesetzen der Westgothen, der Burgundier u.s.f. so wohl für Gericht, als auch von einer feyerlichen Versammlung vorkommt. S. du Fresne h. v.