Auditeur, der

[466] Der Auditeur, (sprich Auditȫr,) des -s, plur. die -s, der Richter bey dem Soldatenstande, der alle vorkommende Prozesse und andere Sachen im Nahmen des Feldherrn oder Obersten entscheidet; ehedem der Kriegesrichter, Feldrichter, Krieges- oder Feldschuldheiß, Regiments-Richter. Der General-Auditeur, dessen Amt sich über ein ganzes Kriegesheer erstrecket. Der Ober-Auditeur, der bey einem kleinen Corps die Stelle des General-Auditeurs vertritt, oft aber auch nur ein bloßer Titel ohne Bedeutung ist. Der Regiments-Auditeur, welcher auch nur der Auditeur schlechthin genannt zu werden pfleget, der die gerichtlichen Sachen bey einem Regimente, unter des Obersten Aufsicht verwaltet. Das Latein. Auditor bedeutete schon in dem Römischen Rechte einen Richter, und hat diese Bedeutung in allen neuern aus der Lateinischen entstandenen Sprachen behalten. S. du Fresne v. Auditor. Man glaubt, daß das Amt und der Nahme eines Auditeurs zu Carls des Fünften Zeiten aus Spanien nach Deutschland gekommen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 466.
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