Audienz

[919] Audienz (v. lat.), 1) Gehör erhalten bei vornehmen Personen, bes. Fürsten; namentlich für Gesandte; man hat Antritts-A-en, Abschieds-A-en, ceremonielle u. Privat-A-en; öffentliche A-en sind solche, wo jeder Staatsbürger nach erfolgter Anmeldung Zutritt zu dem Fürsten hat, um ihm sein Anliegen vorzutragen, was jedoch gewöhnlich zugleich schriftlich geschehen muß, da Fürsten nicht sogleich resolviren. Die A-en werden gewöhnlich in besondern Zimmern (Audienzzimmern) u. öffentliche A-en an bestimmten Tagen (Audienztagen) ertheilt; 2) sonst so v.w. Gerichtssitzung; daher Audienztag, Tag, an welchem ein Gericht seine öffentliche Sitzung hält; 3) auch ehedem Sitzungen des Reichskammergerichts, auch der französischen Parlamente.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 919.
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