Auditeur

[79] Auditeur (franz., spr. ōditör), soviel wie Auditor (s. d.), insbes. früher bei Militärgerichten der den Gerichtsherren beigegebene Rechtsgelehrte, der bei Untersuchungen das Technische des Rechtsganges leitete, jedoch weder richterliche noch die Befugnisse eines Anwalts hatte. In Deutschland stand ein Generalauditeur an der Spitze des Militärjustizwesens. Außerdem gab es Korps-, Divisions-, Gouvernements- und Garnisonsauditeure. Seit der Einführung der Reichsmilitärstrafgerichtsordnung führen die den Gerichtsherren der höhern Gerichtsbarkeit zugeordneten richterlichen Militärjustizbeamten den Titel Kriegsgerichtsräte und Oberkriegsgerichtsräte (§ 13). Soweit reichs- oder landesrechtlich den Auditeuren außerhalb des Bereichs der Militärstrafrechtspflege Handlungen der streitigen oder freiwilligen Gerichtsbarkeit oder andre juristische Geschäfte zugewiesen sind, nehmen jetzt die Kriegs- und Oberkriegsgerichtsräte (s. d.) ihre Stelle ein (Einführungsgesetz zur Militärstrafgerichtsordnung, § 20). Auditeuroffizier, offiziell untersuchungführender Offizier, s. Offizier. S. auch Militärstrafgerichtswesen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 79.
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