[651] * Die Ausspann, plur. inusit. 1) Im gemeinen Leben, ein Wirthshaus, wo jemand sein Zugvieh ausspannen und daselbst herbergen kann; im Gegensatze der eigentlichen Schenken. 2) In[651] den Rechten der mittlern Zeiten, ein Recht, vermöge dessen ein Schutzherr oder dessen Bediente an einem Ort unentgeldlich aufgenommen und verpflegt werden mußten; das Ablager, die Atzung, Jus Albergariae. 3) In einigen Gegenden auch die Zeit, welche das Zugvieh ohne zu fressen pflügen muß. Eine Ausspann oder Ausspannung pflügen. Eine lange Ausspann machen. In Oberdeutschland ist dieses Wort auch in dem männlichen Geschlechte üblich, der Ausspann.