[60]Ausspann, 1) das Recht eines Wirthshauses, bes. Landfuhrleute mit ihrem Gespann zu beherbergen; 2) (Landw.), der Zeitraum, innerhalb dessen das Zugvieh ohne zu fressen arbeiten muß.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 60.