Ausspann

[60] Ausspann, 1) das Recht eines Wirthshauses, bes. Landfuhrleute mit ihrem Gespann zu beherbergen; 2) (Landw.), der Zeitraum, innerhalb dessen das Zugvieh ohne zu fressen arbeiten muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 60.
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