Besatzung, die

[890] Die Besatzung, plur. die -en. 1. * Von dem Verbo besitzen, welches in einigen Oberdeutschen Mundarten ehedem besatzen lautete, so viel als Besitz, oder Besitzung, in welcher Bedeutung dieses Wort aber nur in den Hallischen Salzwerken üblich ist, wo es auch wohl Besatz lautet, und so wohl den Besitz, als auch die des Besitzes wegen angestellte Zusammenkunft bedeutet.

2. von dem Verbo besetzen, welches in den meisten Oberdeutschen Mundarten noch jetzt besagen ausgesprochen wird, so wohl die Handlung des Besetzens, als auch dasjenige, womit etwas besetzet wird. Im Hochdeutschen kommt dieses Wort noch in folgenden Fällen vor. 1) Von der Besetzung eines Ortes mit Mannschaft, und dieser Mannschaft selbst. Eine Stadt mit Besatzung versehen. Besatzung in einen Ort legen. Besatzung einnehmen. Zur Besatzung in einer Stadt liegen. Daher das Besatzungsrecht, kraft dessen jemand berechtiget ist, eine Festung zu besetzen. 2) Bey den Schlössern, werden diejenigen Stücke Eisen an einem Schlosse, welche in die Einstriche des Schlüsselbartes passen, und welche verhindern, daß man ein Schloß nicht mit einem jeden andern Schlüssel aufschließen kann, gleichfalls die Besatzung, sonst aber auch das Gewirre, und das Eingerichte genannt. In den übrigen Bedeutungen des Zeitwortes besetzen ist im Hochdeutschen Besetzung üblicher. Ehedem wurde Besatzung auch für Arrest gebraucht.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 890.
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