Besatzung

[665] Besatzung, 1) so v.w. Besetzung; 2) (Schloss.) so v.w. Gewirre; 3) (Rechtsw.), der über eine Person od. Sache verhängte Arrest; 4) (Kriegsw.), das zur Vertheidigung od., im Frieden, nur zur Besetzung der Wachtposten einer Festung bestimmte Truppencorps. Zu ihm gehören sowohl die wirklichen Soldaten, als die während der Belagerungszeit nothwendigen Künstler u. Handwerker, Arzte, Chirurgen, Proviantbedienten etc. Alle stehen unter dem Befehle des Commandanten, der (bes. in großen Festungen) Gouvernen heißt u. zu seiner Unterstützung besondere Adjutanten u. einen Stab hat. Letzter besteht aus dem Untercommandanten, dem Ingenieur vom Platz, dem Artillerieoffizier vom Platz, welcher bes. die Geschützvertheidigung leitet, dem Director des Arsenals, dem Proviantmeister, dem Oberarzt u. Zahlmeister, nebst mehreren unteren Offizieren u. Unterbedienten. Die Stärke der B., s.u. Festung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 665.
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