Collēgium, das

[1340] Das Collēgium, des -gii, plur. die -gia, eine jede Versammlung oder Gesellschaft gleicher Personen, diese Personen selbst als ein Ganzes betrachtet, und der Ort, wo sich dieselben versammeln. Das churfürstliche, das fürstliche Collegium, auf dem Reichstage zu Regensburg. Das Cabinetts-Collegium, Kammer-Collegium, Justiz-Collegium u.s.f. an den Höfen, die Cabinetts-Räthe, Kammer-Räthe, Justiz-Räthe u.s.f. als[1340] ein Ganzes betrachtet, deren Versammlung und der Ort wo sie zusammen kommen. Das Schul-Collegium, das Kirchen-Collegium, die sämmtlichen an einer Schule oder Kirche befindlichen Lehrer, Geistlichen und Aufseher. Das Raths Collegium u.s.f. Auf Universitäten ist Collegium, nicht nur die Zusammenkunft der Studirenden, den Unterricht eines Lehrers zu hören, sondern auch ein mit Einkünften versehenes Gebäude, worin die Lehrenden und Lernenden wohnen, und worin Unterricht in den Künsten und Wissenschaften ertheilet wird. In diesem Verstande heißen die Jesuiten ihre Schulen Collegia. Ja der Vortrag des Lehrers selbst bekommt sehr oft diesen Nahmen. Daher, ein Collegium lesen, nachschreiben u.s.f. Latein. Collegium.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1340-1341.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: