[1340] Das Collēgium, des -gii, plur. die -gia, eine jede Versammlung oder Gesellschaft gleicher Personen, diese Personen selbst als ein Ganzes betrachtet, und der Ort, wo sich dieselben versammeln. Das churfürstliche, das fürstliche Collegium, auf dem Reichstage zu Regensburg. Das Cabinetts-Collegium, Kammer-Collegium, Justiz-Collegium u.s.f. an den Höfen, die Cabinetts-Räthe, Kammer-Räthe, Justiz-Räthe u.s.f. als[1340] ein Ganzes betrachtet, deren Versammlung und der Ort wo sie zusammen kommen. Das Schul-Collegium, das Kirchen-Collegium, die sämmtlichen an einer Schule oder Kirche befindlichen Lehrer, Geistlichen und Aufseher. Das Raths Collegium u.s.f. Auf Universitäten ist Collegium, nicht nur die Zusammenkunft der Studirenden, den Unterricht eines Lehrers zu hören, sondern auch ein mit Einkünften versehenes Gebäude, worin die Lehrenden und Lernenden wohnen, und worin Unterricht in den Künsten und Wissenschaften ertheilet wird. In diesem Verstande heißen die Jesuiten ihre Schulen Collegia. Ja der Vortrag des Lehrers selbst bekommt sehr oft diesen Nahmen. Daher, ein Collegium lesen, nachschreiben u.s.f. Latein. Collegium.
Adelung-1793: Reichs-Collegium, das · Schatz-Collegium, das · Steuer-Collegium, das · Raths-Collegium, das · Finanz-Collegium, das · Handels-Collegium, das · Kammer-Collegium, das
Brockhaus-1911: Tres faciunt collegium · Collegium Germanicum
Herder-1854: Tres faciunt collegium · Collegium
Meyers-1905: Tres facĭunt collegĭum · Collegĭum Romanum · Collegĭum
Pierer-1857: Tres facĭunt collegĭum · Unsichtbares Collegium · Collegĭum Germanĭcum · Clermonts-Collegium · Collegĭum · Collegĭum medĭcum