[828] Collegĭum Germanĭcum, eine Anstalt in Rom, worin junge Deutsche (auch Schweizer, Friesen u. Skandinavier) zu Missionären unter ihren akatholischen Landsleuten gebildet werden. Es wurde 1552 von Ignatius von Loyola gegründet als Gymnasium mit theologischer Facultät u. den Rechten der römischen Universität, welches zu Leitern einen Rector u. einen Lehrer aus dem Orden der Jesuiten erhielt; die Alumnen, welche bei ihrer Aufnahme 1521 Jahre alt sein müssen, leben ganz klösterlich, theilen den Unterricht mit dem jesuitischen Collegium Romanum u. stehen unter der Aufsicht der Jesuiten; die Oberleitung haben sechs Cardinäle als Protectoren. Die Alumnen haben sich bei ihrem Eintritt (seit Urban VIII. eidlich) zu verpflichten dem Papst, der Römischen Kirche u. der Katholischen Religion lebenslang treu zu bleiben, den geistlichen Stand zu ergreifen u., auf Befehl der Protectoren, alle Weihen zu nehmen, in dem Collegium so lange zu bleiben, bis sie von den Protectoren auf eine Station in ihrem Vaterlande abgesendet werden. Das bald in Abnahme gekommene Institut wurde 6. Aug. 1573 vom Papst Gregor XIII. neu eingerichtet u. mit dem Collegium Hungaricum, einem der mehren von demselben Papste gestifteten Anstalten zu gleichem Zwecke für andere Länder, 1584 vereinigt (Collegium Germanico-Hungaricum), wobei zugleich festgestellt wurde, daß die Alumnen auch auf ihren Stationen fern von Rom mit dem Rector des Collegiums in der Weise in steter. Verbindung bleiben sollen, daß sie demselben von ihren Arbeiten Bericht zu erstatten u. sich von demselben dirigiren zu lassen haben; weshalb auch die fernere Aufnahme von Mönchen in das C. G. u. der Eintritt der Alumnen in einen anderen Orden verboten ward. Da seit 1622 die Protectoren aus der Congregatio de propaganda fide genommen wurden, so sind die Zöglinge des C. G. nach u. nach in vollständige Beziehung zu derselben getreten; sie werden nicht auf den Titel eines Beneficiums od. Patrimoniums, sondern auf den allgemeinen Titel der Mission ordinirt, gehen dann in ihre Heimath u. erhalten, bis zu einer Anstellung hier, die Mittel zum Lebensunterhalt von der Propaganda; finden sie in einer gewissen Zeit keine Anstellung im Vaterlande, so kehren sie nach Rom zurück u. müssen sich anderweitig zu Missionszwecken verwenden lassen. Vgl. I. Cordara, Collegii Germanici et Hungarici historia, Rom 1770; Das Deutsche Collegium in Rom, Lpz. 1843.
Adelung-1793: Reichs-Collegium, das · Raths-Collegium, das · Steuer-Collegium, das · Schatz-Collegium, das · Finanz-Collegium, das · Collēgium, das · Kammer-Collegium, das · Handels-Collegium, das
Brockhaus-1911: Collegium Germanicum · Tres faciunt collegium
Herder-1854: Tres faciunt collegium · Collegium
Meyers-1905: Tres facĭunt collegĭum · Collegĭum Romanum · Collegĭum
Pierer-1857: Germanĭcum jus · Germanĭcum · Unsichtbares Collegium · Tres facĭunt collegĭum · Clermonts-Collegium · Collegĭum · Collegĭum medĭcum