[1342] Die Commếnde, plur. die -n, aus dem mittlern Lat. Commenda, von commendare, anvertrauen, leihen, in eines Schutz geben. In der Römischen Kirche: 1) eine geistliche Pfründe, so fern der Genuß derselben, und auch die Pfründe selbst, einem Weltlichen auf Lebenszeit übertragen wird, oder auch eine reguläre Pfründe, wenn sie einem Weltgeistlichen anvertrauet wird. 2) Die Pfründe eines Ordensritters oder Ritterordens, S. Commenthurey. 3) Zuweilen auch ein Lehen oder eine Stiftung zur Unterhaltung des Gottesdienstes auf einem Altare.