[173] Commende, lat., vacantes Kirchenamt, das einem schon anderweitig bepfründeten Geistlichen auf längere Zeit oder auf Lebensdauer überlassen wurde; kirchliche Pfründe, deren Einkommen ein begünstigter Laie genoß. Commendenbrief, die Urkunde, durch welche einem Geistlichen ein Amt übertragen wird; Commendengeld, die dafür an den Bischof zu entrichtende Taxe.