Confisciren

[1347] Confisciren, verb. reg. act. aus dem Latein. confiscare, dem Fisco oder öffentlichen Schätze einverleiben, doch nur von den Gütern eines Verbrechers oder Straffälligen; einziehen. Eines Vermögen, contrabande Waaren confisciren. Daher die Confiscation, die Einziehung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1347.
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