[355] Confisciren (v. lat.), einziehen, gerichtlich in Beschlag nehmen. Confiscirt, 1) eingezogen, weggenommen; 2) verdächtig; widerlich. Confiscabel, was gerichtlich eingezogen werden kann, u. Confiscation, Einziehung der Güter eines Straffälligen in den öffentlichen Schatz, s. u. Strafe, vgl. Conterbande u. Zoll.