[1347] Confisciren, verb. reg. act. aus dem Latein. confiscare, dem Fisco oder öffentlichen Schätze einverleiben, doch nur von den Gütern eines Verbrechers oder Straffälligen; einziehen. Eines Vermögen, contrabande Waaren confisciren. Daher die Confiscation, die Einziehung.