[1453] Das Deputāt, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Deputatum, ein zu einer gewissen Absicht bestimmter Theil. So wird dasjenige, was gewissen Personen an Lebensmitteln, Früchten, Holz u.s.f. jährlich, wöchentlich oder täglich ausgesetzet ist, im gemeinen Leben häufig ein Deputat genannt. Daher Deputat-Bier, Deputat-Brot, Deputat-Holz u.s.f Deputat-Fuhren, wenn die Landleute dergleichen Bedürfnisse zuzuführen verbunden sind. Der Deputatíst, des -en, plur. die -en, welcher dergleichen Deputat erhält. Auch zu einer gewissen Absicht auf bestimmte Zeiten ausgesetzter Geldsummen, werden zuweilen ein Deputat genannt.