[1558] Der Drost, des -en, plur. die -en, in Westphalen, am Niederrheine und in den Niederlanden, eine obrigkeitliche Person auf dem Lande, welche ungefähr das ist, was in Obersachsen die Amtshauptleute sind, S. dieses Wort. Ist der Drost nicht bloß einem Amte, sondern einer ganzen Gegend oder Provinz vorgesetzt, so heißt er Landdrost, und ist alsdann das, was an andern Orten ein Landeshauptmann oder Landvogt ist; S. diese Wörter. Heut zu Tage, wenigstens in Westphalen ist die Würde größten Theils nur ein Ehrentitel, der mit keiner Arbeit verbunden ist. Daher das Drostenamt, oder Drostamt, des -es, plur. die -ämter, die Würde und das Amt eines Drosten; die Drostēy, plur. die -en, das Gebieth, dem ein Drost vorgesetzt ist u.s.f.
Anm. Man hat von diesem noch dunkeln Worte viele Ableitungen. Boxhorns Ableitung von dem Persischen Nahmen Darius möchte wohl viele zum Lachen bewegen. Schilter leitet es von Traut, Drutt, her, weil die alten Drosten, vertraute Räthe des Landesfürsten waren, Frisch von Truchseß, Ihre aber mit mehrerm Rechte von dem alten Drott, ein Herr. In den mittlern Zeiten wurde dieses Wort Drottset, Drozet, Drozt, geschrieben, im mittlern Latein. Drossardus, Drossatus. S. Ihre Gloss. v. Drott und Drottsaet, wo weitläufig so wohl von der Abstammung dieses Wortes, als auch von der dadurch bezeichneten Würde gehandelt wird.