Drost

[600] Drost heißt in Niedersachsen eine obrigkeitliche Person auf dem Lande, deren Geschäftskreis ungefähr derselbe mit denen der preuß. Landräthe oder der Amtshauptleute anderer Länder ist und der also in einem gewissen Bezirke, Drostei genannt, die Aufsicht in Policeiangelegenheiten und die Verwaltung im Allgemeinen unter der Provinzialregierung zu besorgen hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 600.
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