Der Drost

[299] Der Drost ist in gewissen Gegenden Deutschlands, besonders in Westphalen, am Niederrheine und in den Niederlanden, eine obrigkeitl. Person auf dem Lande, und ungefähr so viel, als in Ober-Sachsen ein Amtshauptmann. Ist er Vorgesetzter einer ganzen Gegend oder Provinz, so heißt er Landdrost, so viel als etwa in vorgedachten Gegenden Landshauptmann – oder auch ein Landvoigt.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 299.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: