[1654] Das Ehrengericht, des -es, plur. die -e, an einigen, besonders Oberdeutschen Orten, ein Gericht, von welchem die Streithändel adeliger Personen untersucht und entschieden werden. Das Schlesische Ritter- und Ehrengericht, welches sein eigenes Ehrenrecht und seinen Ehrenrichter hat. S. Ehrentafel.