Ehrengericht, das

[1654] Das Ehrengericht, des -es, plur. die -e, an einigen, besonders Oberdeutschen Orten, ein Gericht, von welchem die Streithändel adeliger Personen untersucht und entschieden werden. Das Schlesische Ritter- und Ehrengericht, welches sein eigenes Ehrenrecht und seinen Ehrenrichter hat. S. Ehrentafel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1654.
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