[484] Ehrengericht, jedes zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzte Gericht von Standesgenossen, z.B. für Offiziere, Sanitätsoffiziere, Studenten, und als entscheidende Disziplinargerichte für Ärzte, Rechtsanwälte sowie für jede Börse in Deutschland.