Ehrengericht

[484] Ehrengericht, jedes zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzte Gericht von Standesgenossen, z.B. für Offiziere, Sanitätsoffiziere, Studenten, und als entscheidende Disziplinargerichte für Ärzte, Rechtsanwälte sowie für jede Börse in Deutschland.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 484.
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