Einlassen

[1717] Einlassen, verb. irreg. act. S. Lassen. 1) Hinein fließen lassen. In diesem Verstande wird die Sohle in den Salzwerken eingelassen, wenn man sie aus der Siedepfanne in die Wärmpfanne fließen lässet. 2) Herein gehen lassen, nach Öffnung der Thür oder Wegräumung der Hindernisse den Eingang verstatten. Jemanden einlassen, in das Zimmer, in das Haus, in die Stadt. Man will uns nicht einlassen, man verwehret uns den[1717] Eingang. Die Truppen näherten sich der Stadt, allein man ließ sie nicht ein. 3) Versenken, bey verschiedenen Arbeitern. Klammern in Stein einlassen und mit Bley vergießen. Eine Schraube einlassen, ihren Kopf so tief in das Holz oder Metall versenken, daß er mit dem letztern eine ebene Fläche macht. Ein eingelassener Kopf, tête perdue, der auf solche Art eingesenkte Kopf eines Nagels, einer Schraube u.s.f. 4) Sich mit jemanden in ein Gespräch, in eine Unterredung, in einen Handel einlassen, ein Gespräch u.s.f. mit ihm anfangen und fortsetzen. Sich in eine Schlacht, in einen Prozeß einlassen. Ich mag mich in diese Sache nicht einlassen. Ich lasse mich mit ihm nicht ein, habe nichts mit ihm zu schaffen. Sich auf eine Klage einlassen, in den Rechten, sich darüber erklären, darauf antworten. Laß dich darauf nicht ein, bewillige solches nicht, gib dich damit nicht ab. Auf solche Fragen lasse ich mich nicht ein, ich beantworte sie nicht. So auch die Einlassung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1717-1718.
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