[550] Einlassen, 1) da, wo man Holz od. Metall auf einander befestigt, eine Vertiefung machen, so daß keine Erhöhung entsteht; daher Eingelassener Kopf, wenn Schrauben u. Nägel so an einen Gegenstand angebracht sind, daß der Kopf derselben nicht hervorragt; 2) (Hammerw.), so v.w. Einbrennen 3); 3) von Tuch, so v.w. Eingehen lassen.