[243] Einlassen, einen Gegenstand in die Oberfläche eines andern einsetzen.
1. (Zimmerarbeit) einen Anker oder eine Schlauder in einen Balken, auch Treppenstufen mit ihren Enden in die Zargen, einen Balken in eine Mauer; 2. die Beschläge des Schlossers werden (wenn nicht aufgesetzt) in die Tür-, Fenster- oder Ladenfriese eingelassen und die Seitenflächen der Beschläge hinterschnitten, um scharfe Stoßfugen zu erzielen.
Weinbrenner.