Erbgerechtigkeit, die

[1861] Die Êrbgerêchtigkeit, plur. inus. 1) Das Recht, jemanden zu erben, das Erbrecht. 2) Im Bergbaue ist die Erbgerechtigkeit eines Stollen, dasjenige, was ein Erbstollen von den nahe liegenden Berggebäuden zu erheben oder einzunehmen hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1861.
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