[32] Das Fallimếnt, des -es, plur. die -e, aus dem Ital. Fallimento, im gemeinen Leben, die Unvermögenheit eines Kaufmannes seine Schulden zu bezahlen, und dessen Ausbruch; der Bankerott. So auch Falliren, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bankerott werden, Ital. fallire; der Fallīt, des -en, plur. die -en, ein bankerotter Kaufmann, Ital. Fallito, im mittlern Lat. Fallitus.