Falliment, das

[32] Das Fallimếnt, des -es, plur. die -e, aus dem Ital. Fallimento, im gemeinen Leben, die Unvermögenheit eines Kaufmannes seine Schulden zu bezahlen, und dessen Ausbruch; der Bankerott. So auch Falliren, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bankerott werden, Ital. fallire; der Fallīt, des -en, plur. die -en, ein bankerotter Kaufmann, Ital. Fallito, im mittlern Lat. Fallitus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 32.
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