[95] Der Fêldhêrr, des -en, plur. die -en, der erste und oberste Befehlshaber eines Kriegsheeres, der commandirende General,[95] der General en Chef. In dem gemeinen Sprachgebrauche, wo man den Französischen Ausdrücken mehr Geschmack abgewonnen hat, kommt dieses Wort wenig vor, wohl aber in der edlen und anständigen Schreibart. Doch hat Pohlen noch seinen Kron-Groß-Feldherren, und Litthauen seinen Groß-Feldherren, von welchen jener einen Kron-Unter-Feldherren, dieser aber einen Unter-Feldherren unter sich hat. Pohln. Hetmann. Die Gattinn eines Feldherren wird im Deutschen die Feldherrinn genannt. Ehedem war für Feldherr im Deutschen auch Heergraf üblich.