Feldherr

[171] Feldherr, der oberste Besehlshaber eines Heeres u. so zugleich Vertreter der höchsten Staatsgewalt beim Heere sowohl als gegenüber dem Feinde. Da der Krieg die mit Gewaltmitteln durchgeführte Politik ist, so muß die Stellung des F. den Staatsmann u. Truppenführer in sich vereinigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 171.
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