Gebühr, die

[456] Die Gebühr, plur. die -en. 1) Die Pflicht, sie sey von welcher Art sie wolle, eine Verbindlichkeit, welche man zu erfüllen schuldig ist; ohne Plural. Seine Gebühr beobachten, thun. Über die Gebühr arbeiten, mehr als man zu thun schuldig ist. Nach Gebühr opfern, 1 Chron. 24, 31. Nach Standes Gebühr, wie es sich nach eines jeden Stande schickt, oder wie man es einem jeden Stande schuldig ist. Wider die Gebühr trinken, unmäßig. Wenn die Truppen ihre Gebühr[456] leisten. 2) In engerer Bedeutung, dasjenige, was man einem andern zu leisten schuldig ist, oder was der andere als eine Schuldigkeit von uns fordern kann. Einem um die Gebühr, oder für die Gebühr arbeiten, für den gebührenden Lohn. Einem seine Gebühr geben. Die Gebühr auf dem Rathhause bezahlen. Im Österreichischen ist die Gebühr dasjenige, was der Miliz zu ihrer Unterhaltung gereichet wird. In dieser zweyten Bedeutung ist es auch häufig im Plural ohne Singular üblich. Der Obrigkeit ihre Gebühren bezahlen. Die Pfarrgebühren, was man dem Pfarrer zu bezahlen hat. Schreibegebühren, der Schreibelohn. Gerichtsgebühren, Arztgebühren, Amtsgebühren u.s.f.

Schon bey dem Ottfried ist mit giuurti, auf eine gebührliche, anständige Art. S. das folgende.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 456-457.
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