[755]Statistische Gebühr, Abgabe für ein-, aus- oder durchgeführte Waren behufs Sicherung von deren statist. Anschreibung für die Zwecke der Handelsstatistik [s. Beilage: ⇒ Deutschland].
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 755.