Gelehrsamkeit, die

[530] Die Gelehrsamkeit, plur. inus. von dem Beyworte. 1) Die Fähigkeit und Bereitwilligkeit etwas zu lernen, oder mit dem Gemüthe zu fassen, die Gelehrigkeit; doch nur im Oberdeutschen. 2) Die gründliche Erkenntniß vieler mit einander verbundener nützlicher Wahrheiten. In engerer und gewöhnlichsten Bedeutung verstehet man nur die gründliche Erkenntniß solcher Wahrheiten darunter, welche nicht unmittelbar in die Sinne fallen. Sich der Gelehrsamkeit befleißigen. Einige, welche Gelehrsamkeit noch von Wissenschaft unterscheiden, verstehen, unter der erstern eine historische Erkenntniß, durch letztere aber eine vernünftige im engsten Verstande. 3) Diese mit einander verbundenen Wahrheiten selbst, so wohl in weiterer Bedeutung, als auch, und zwar am gewöhnlichsten, solcher, welche nicht unmittelbar durch die Sinne empfunden werden. Daher die Gottesgelehrsamkeit, die Rechtsgelehrsamkeit, die Arzeneygelehrsamkeit, die Schulgelehrsamkeit u.s.f. In der engsten Bedeutung begreift die Gelehrsamkeit bey einigen nur diejenigen mit einander verbundenen Wahrheiten, welche durch das Gedächtniß gefasset werden, da denn diejenigen, welche zunächst mit dem Verstande begriffen werden müssen, zur Wissenschaft im engsten Verstande gerechnet werden.

Anm. Bey dem Notker Kelernis. S. Lehren und Lernen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 530.
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