General-Landtag, der

[562] Der Generāl-Lándtag, des -es, plur. die -e, ein allgemeiner Landtag, der in einer großen Provinz gehalten wird. Dergleichen sind die General-Landtage in Groß- und Klein-Pohlen, welche nach den vorher gegangenen kleinern oder besondern Landtagen in den Woiwodschaften und Bezirken, gehalten werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 562.
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