[611]Der Geschlêchtstag, des -es, plur. die -e, ein Tag, an welchem sich die zu einem Geschlechte gehörigen Personen zu versammeln pflegen; dergleichen Geschlechtstage es z.B. in der Ernestinischen Linie des Hauses Sachsen gibt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 611-612.