[650] Die Gewährgebühr, plur. inus. oder die Gewährgebühren, sing. inus. im Bergbaue, dasjenige, was man dem Gegenschreiber für die Gewähr, d.i. Bescheinigung des Antheils, bezahlet; welches gemeiniglich 1 Groschen ist, daher er auch der Gewährgroschen genannt wird. S. die Gewähr 1. 1).