Gewährgebühr, die

[650] Die Gewährgebühr, plur. inus. oder die Gewährgebühren, sing. inus. im Bergbaue, dasjenige, was man dem Gegenschreiber für die Gewähr, d.i. Bescheinigung des Antheils, bezahlet; welches gemeiniglich 1 Groschen ist, daher er auch der Gewährgroschen genannt wird. S. die Gewähr 1. 1).

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 650.
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